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1. Steuersparmodell „Familie“
Im Wesentlichen geht es beim Steuersparmodell Familie darum,
- Freibeträge aller Familienmitglieder, Pauschbeträge und Progressionsvorteile zu nutzen,
- dafür Einkünfte und Vermögen auf mehrere Köpfe zu verteilen und
- steuerlich abziehbare Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu erzeugen
Das Sparpotenzial erstreckt sich unter anderem auf die Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder auch die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Mit klugen Gestaltungen kann man Vermögen und Einkommen innerhalb der Familie steueroptimiert verteilen. Dadurch kann als Familienverbund dauerhaft profitiert werden.
1. 1. Beteiligung von Angehörigen am Privat- & Betriebsvermögen
Aus steuerlicher Sicht kann eine Beteiligung des Ehegatten oder der Kinder am Vermögen sinnvoll sein. Dadurch können Erträge wie z.B. Unternehmensgewinne, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge auf mehrere Köpfe verteilt werden.
Beispiel: Der Vater ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und erzielt damit jährliche Gewinne von 200.000,- Euro. Die volljährige Tochter besucht noch die Schule und hat noch keine eigenen Einkünfte. Sie erhält eine stille Beteiligung an der GmbH und erzielt dadurch jährliche Gewinnanteile von 10.000,- Euro. Der Gewinnanteil kann bei der GmbH als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die Tochter selbst zahlt noch keine Einkommensteuer, da die Gewinne unterhalb des Grundfreibetrags liegen.
1.2. Andere Einkunftsarten
In anderen Einkunftsarten können ebenfalls Gestaltungen getroffen werden um den Familienkreis einzubeziehen. Bspw. können Miethäuser in eine Personengesellschaft steuerneutral eingebracht werden. Gesellschaftsanteile können dann auf Ehegatten und/oder Kinder übertragen werden. Dabei handelt es sich um eine Familiengesellschaft, was auch als Familienpool bezeichnet wird.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten beim Steuersparmodell „Familie“ gibt es bei der Vermietung an Angehörigen, bei Arbeitsverträgen mit Ehegatten und Kinder oder bei Darlehen zwischen Angehörigen.
2. Gewerbesteuer sparen mithilfe der atypisch stillen Beteiligung
Unternehmensgewinne einer GmbH unterliegen vollumfänglich der Gewerbesteuer. Auf Ebene der GmbH macht die Gewerbesteuerbelastung etwa die Hälfte der Gesamtsteuerbelastung aus. Personengesellschaften und natürliche Personen haben im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften einen gewerbesteuerlichen Freibetrag in Höhe von 24.500,- Euro. Wird an einer GmbH eine atypisch stille Gesellschaft beteiligt, dann wird der Gewerbesteuerfreibetrag auch für den Gewinn der GmbH gewährt. Die mögliche Ersparnis aufgrund einer atypisch stillen Beteiligung hängt vom örtlichen Hebesatz ab.
Eine Beispielsrechnung anhand des Hebesatzes der Stadt Frankfurt/Main:
Freibetrag x Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz
24.500,- Euro x 3,5% x 460% = 3.944,50 Euro jährliche mögliche Ersparnis, sofern der Gewinn oberhalb des Freibetrags liegt.